Tiny House

Tiny House in der Uckermark – Großes Glück auf kleiner Fläche

In Zeiten von Wohnknappheit in den Ballungszentren und steigenden Immobilienpreisen suchen auch in der Uckermark immer mehr Menschen nach bezahlbaren und nachhaltigen Alternativen zum klassischen Einfamilienhaus. Ein Tiny House (Minihaus) bietet genau diese Freiheit. Ob als Erstwohnsitz im Grünen, Altersruhesitz oder Ferienhaus zwischen Seen und Wäldern – wir zeigen Ihnen, was Sie bei der Planung in unserer Region beachten müssen.

Tiny House – Was ist das?

Während die Bauzinsen lange Zeit niedrig waren, sind die Materialkosten und Grundstückspreise massiv gestiegen. In der Uckermark ist zwar noch Raum vorhanden, doch auch hier wird bezahlbares Bauland seltener. Der Trend zum „Downsizing“ – also der Reduzierung auf das Wesentliche – ist die Antwort darauf.

Finanzierung von Tiny House

Ursprünglich kommt dieser Trend aus den USA, wo diese oftmals mobilen Häuser bei Bedarf ihren Standort ändern konnten und / oder in Trailerparks stehen. In Deutschland werden die US-amerikanischen Tiny Houses oft nicht zugelassen. Daher bieten die deutschen und europäischen Hersteller individuelle europäische Varianten von Tiny Houses an. Dies hängt damit zusammen, dass im Vergleich zu den USA umfassende bau- und straßenverkehrsrechtliche Voraussetzungen zur Nutzung von Tiny Houses bestehen.

Was spricht für ein Tiny House?

Während in den letzten Jahren der Trend zu immer mehr Wohnraum ging, hat sich die Tendenz aufgrund des demografischen Wandels teilweise gedreht.  Die steigende Anzahl an Alleinstehende, an kinderlose Paare und auch an älteren Menschen ist ein Haus oder eine Wohnung mit mehr als 100 m² Wohnfläche des Guten zu viel. Der zeitliche aber auch der finanzielle Aufwand, diese Immobilie zu unterhalten, ist ihnen oftmals zu viel und kann nicht mehr geleistet werden. Hier kann ein Tiny House mit seiner kleineren Fläche, die sowohl weniger Zeit für die Unterhaltung beansprucht aber auch niedrigere Wohnnebenkosten bedeutet, die Lösung sein.

Was muss man bei einem Tiny House beachten?

Auch in der Uckermark gilt: Die größte Herausforderung beim Tiny House ist häufig nicht das Haus selbst, sondern der passende Standort und die Genehmigungslage. Die Gemeinden in der Uckermark haben jeweils eigene Bebauungspläne, die festlegen, ob und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf. Vor dem Kauf eines Grundstücks empfiehlt es sich daher dringend, beim zuständigen Bauamt eine Bauvoranfrage zu stellen. Diese ist zwar kostenpflichtig, bewahrt Sie aber vor teuren Fehlentscheidungen.

Für die notwendige Baugenehmigung sind u.a. die folgenden Punkte zu beachten:

  • Grundfläche des Tiny House
  • Baumaterial
  • Erschließung an das Ver- und Entsorgungsnetz
  • Heizung
  • Mögliche Erweiterungs- oder Anbauten

Eine erste Auskunft über mögliche Standorte in der Uckermark erhalten Sie beim zuständigen Katasteramt. Die Bebauungspläne der uckermärkischen Gemeinden können oft direkt bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung eingesehen oder online abgerufen werden. Wichtig: Sobald ein Gebäude fest mit dem Boden verbunden ist, ist in Deutschland eine Baugenehmigung Pflicht – auch beim Tiny House.

Wie bei klassischen Häusern bieten Tiny Houses eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten sowohl bei der Form als auch bei den verwendeten Materialien. Egal ob ein Geschoss oder zwei Geschosse, aus Holz oder Stahl… jedes Tiny House ist sehr individuell. Bei einem modularen Baukastensystem kann das Minihaus sogar „mitwachsen“, wenn sich z. B. Familiennachwuchs ankündigt.

Egal wie Sie Ihr Tiny House gestalten möchten, sind jedoch immer die baurechtlichen Anforderungen zu beachten. So müssen die die Anschlüsse an das Ver- und Entsorgungsnetzwerk vorhanden sein, die Energiesparverordnung (EnEV) muss eingehaltern werden.

Mit welchen Kosten ist bei einem Tiny House zu rechnen?

Wie teuer Ihr Tiny House wird, hängt von Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen ab. Die Kosten variieren je nach Ausstattung aber auch nach der Bauart. Oftmals ist der Preis pro Quadratmeter Wohnfläche der gleiche wie bei einem konventionellen Haus. Jedoch werden durch die geringere Wohnfläche die Gesamtkosten niedriger. Obwohl Tiny Houses schon ab ca. 30.000 EUR angeboten werden, darf man ebenfalls die Grundstücks- und Baunebenkosten nicht aus dem Blick verlieren.

2019 kostete ein Tiny House pro Quadratmeter im Durchschnitt ca. 2.300 EUR (ohne Transport, Montage und Fundament). Die meisten Tiny Houses hatten eine Grundfläche zwischen 16 und 30 m². Ein durchschnittlich 28,7 m² großes Tiny House kostete somit ca. 67.000 EUR.

Tiny House – Kleines Haus, große Hürden?

Auch wenn deutschlandweit der Bedarf an Minihäuser vorhanden ist und der der Trend zu Tiny Houses um sich greift, sind bei der Planung und Stellung des Bauantrages einige Hürden zu überwinden: 

  1. Das passende Grundstück – Wichtig ist es, dass das Grundstück erschlossen, also an das örtliche Versorgungsnetz sowie verkehrstechnisch angeschlossen ist.
  2. Baurecht – Sobald ein Bau fest mit dem Grund verbunden ist, wird in Deutschland eine Baugenehmigung benötigt, somit muss auch für ein Tiny House ein Bauantrag gestellt werden. Wenn ein Bebauungsplan vorliegt, sind die dort zugrunde liegenden Angaben verpflichtende Vorgaben, die bei der Errichtung Ihres Tiny House zu berücksichtigen sind.
  3. Der Bebauungsplan steckt einer Gemeinde die Möglichkeiten für die Errichtung von Gebäuden ab und gibt u.a. die Größe und die äußere Gestaltung vor. Diese Bebauungspläne liegen in den Gemeinden zur Einsicht aus und können teilweise auch online abgerufen werden. Es ist immer ratsam, im ersten Schritt sich zu erkundigen, wann in Ihrer Gemeinde erlaubt ist und was nicht.

Der Trend zum Tiny House steckt in Deutschland noch mehr oder minder in den Kinderschuhen. Daher kann es zur Zeit noch zu Hürden bei der Umsetzung im Einklang mit Bebauungsplänen von Gemeinden aber auch bei der Finanzierung kommen.

Finanzierung Ihres Tiny House – Wir helfen Ihnen weiter!

Die Finanzierung eines Tiny House stellt Kreditinstitute noch vor neue Fragen – doch das sollte Sie nicht davon abhalten, Ihren Traum zu verwirklichen. Als Ihr regionaler Baufinanzierungsspezialist für die Uckermark begleitet PolyFinanz Sie von der ersten Idee bis zur fertigen Finanzierungsstruktur. Wir kennen die Besonderheiten der Region, die Grundstücksverhältnisse und die Fördermöglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen.

Gemeinsam erarbeiten wir ein Finanzierungskonzept, das optimal auf Ihr Tiny-House-Projekt zugeschnitten ist – transparant, vergleichbar und mit den besten Konditionen aus unserem Netzwerk von über 600 Bankpartnern. Fordern Sie jetzt Ihren unverbindlichen Finanzierungsvorschlag an. Ihr persönlicher PolyFinanz-Berater meldet sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

kostenlos und unverbindlich

Gilt ein Tiny House als Immobilie?
Ja, sobald es dauerhaft bewohnt wird und fest mit dem Boden verbunden ist, rechtlich gesehen schon.
Brauche ich in Brandenburg eine Baugenehmigung?
Ja, für das dauerhafte Wohnen ist eine Genehmigung zwingend erforderlich.
Darf ich im Tiny House im Garten der Eltern wohnen?
Nur wenn das Grundstück als Bauland ausgewiesen ist und die zusätzliche Bebauung genehmigt wird.
Sind Tiny Houses winterfest?
Ja, deutsche Hersteller bauen diese nach Standards, die auch strengen Wintern in der Uckermark standhalten.
Wie hoch sind die Erschließungskosten?
Diese hängen vom Grundstück ab, kalkulieren Sie aber mit mindestens 5.000 bis 15.000 Euro.
Kann ich ein Tiny House versichern?
Ja, es gibt spezielle Wohngebäudeversicherungen für Minihäuser.
Gibt es spezielle Tiny House Siedlungen in der Uckermark?
Es entstehen erste Projekte; oft erfolgt die Aufstellung jedoch auf privaten Grundstücken.
Wie wird das Abwasser entsorgt?
Über den Anschluss an die öffentliche Kanalisation oder eine genehmigte Kleinkläranlage.
Muss das Tiny House ein Fundament haben?
Meistens ja (z.B. Punkt- oder Schraubfundamente), um Standsicherheit zu garantieren.
Ist ein Tiny House wertstabil?
Da es ein neuer Trend ist, fehlen Langzeitdaten, aber hochwertige Modelle sind sehr gefragt.
Wie groß darf ein Tiny House maximal sein?
Die Definition ist fließend, meist spricht man bis 50 m² von Tiny Houses.
Wie lange dauert die Lieferung?
Je nach Hersteller zwischen 4 und 12 Monaten.
Brauche ich einen Architekten?
Für den Bauantrag ist in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person notwendig.
Kann ich Eigenleistungen einbringen?
Ja, das senkt die Kosten, muss aber im Finanzierungsplan korrekt angegeben werden.
Darf ich in der Uckermark überall ein Tiny House aufstellen?
Nein. Ob und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf, hängt vom jeweiligen Bebauungsplan der Gemeinde ab. Vor dem Kauf eines Grundstücks sollte daher stets eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt gestellt werden.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für ein Tiny House?
Die KfW-Bank fördert unter bestimmten Voraussetzungen energieeffiziente Neubauten, wozu ein Tiny House zählen kann. Ob ein konkretes Vorhaben förderfähig ist, hängt von der Bauweise, dem Energiestandard und der Nutzungsart ab. PolyFinanz prüft für Sie, welche Förderungen in Ihrem Fall möglich sind.
Kann ich mein Tiny House als Hauptwohnsitz anmelden?
Ja, sofern das Tiny House baurechtlich als dauerhafte Wohnstätte genehmigt ist und alle Anforderungen an Wohngebäude erfüllt, kann es als Hauptwohnsitz angemeldet werden.
Finanzieren Banken ein Tiny House überhaupt?
Kreditinstitute stehen der Finanzierung von Tiny Houses noch zurückhaltend gegenüber, da es sich um eine neue Wohnform handelt und einheitliche Bewertungsstandards fehlen. Mit einem spezialisierten Baufinanzierungsvermittler wie PolyFinanz finden Sie dennoch geeignete Bankpartner und ein individuell passendes Finanzierungskonzept.