Forward-Darlehen

Forward-Darlehen – heute schon die günstigen Zinsen für morgen sichern!

Mit einem Forward-Darlehen können Sie sich die aktuell traumhaft niedrigen Zinsen für Ihre Anschlussfinanzierung in der Zukunft sichern. Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert, was Sie beachten müssen und welche Chancen und Risiken ein Forward-Darlehen birgt.

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Inhaltsverzeichnis
Forward-Darlehen

Forward-Darlehen – Was ist das?

Ihre Zinsbindung läuft noch ein paar Jahre und es wird zukünftig mit steigenden Zinsen gerechnet? Hier bietet sich für Sie ein Forward-Darlehen an. Es handelt sich um eine Anschlussfinanzierung, die Sie bereits bis zu fünf Jahre vor Ablauf Ihrer jetzigen Zinsbindung abschließen können. So können Sie sich die aktuell niedrigen Zinsen für Ihre Anschlussfinanzierung in der Zukunft sichern.

Mit dem jetzt abgeschlossenen Forward-Darlehen wird dann die Restschuld Ihres aktuellen Darlehens zum Ende der Zinsbindung abgelöst und Sie bedienen ab diesen Zeitpunkt das Forward-Darlehen. Bis das Forward-Darlehen Ihre jetzige Baufinanzierung ablöst, fallen keine Raten für das Forward-Darlehen an.

Forward-Darlehen – Wie geht das?

Ein Forward-Darlehen ist ein reines Darlehen für eine Anschlussfinanzierung, das Sie bis zu fünf Jahre vor Ablauf der Sollzinsbindung Ihrer derzeitigen Baufinanzierung abschließen können. Somit können Sie sich bereit jetzt die aktuellen Zinsen für den Zeitpunkt zum Ablauf der Sollzinsbindung sichern. Dies gibt Ihnen auch die Möglichkeit der Planungssicherheit, da Sie bereits jetzt wissen, zu welchen Konditionen Sie Ihre Anschlussfinanzierung erhalten und wie hoch Ihre Rate dann ist.

Mit dem Forward-Darlehen wird direkt nach dem Ende der Sollzinsbindung Ihres derzeitigen Baufinanzierungsdarlehens dieses abgelöst.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung läuft Ihr Forward-Darlehen als „normales“ Baufinanzierungsdarlehen, für das Sie die dann im Vorwege vereinbarten Darlehensraten zahlen.

Forward-Darlehen – Gibt es auch Nachteile?

Wie bereits einleitend erwähnt, können Sie sich durch ein Forward-Darlehen die aktuell niedrigen Zinsen für Ihre Anschlussfinanzierung in der Zukunft sichern.

Die Sicherung des aktuellen Zinssatzes für die Zukunft lassen sich die Banken in Form eines Zinsaufschlages bezahlen. Dieser Aufschlag liegt meist zwischen 0,01 und 0,02 Prozent pro Monat der Forwardzeit. Je länger die Zeit bis zum Ende der Zinsbindung ist, umso mehr erhöht sich dieser Aufschlag.

Ein weiteres Risiko bergen Forward-Darlehen, das unter der Prämisse „Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten“ bezeichnet werden kann. Sollte trotz der Erwartung steigender Zinsen, die zum Auszahlungszeitpunkt des Forward-Darlehens aktuellen Zinsen niedriger sein, als die im Forward-Darlehen vereinbarten Zinsen, sind Sie verpflichtet, diesen Vertrag einzuhalten. Das heißt Sie können auf das Forward-Darlehen dann nur gegen Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung verzichten. Das gleiche gilt auch, sollte sich seit Abschluss des Forward-Darlehens Ihre Lebenssituation zum Beispiel durch Scheidung oder Arbeitslosigkeit ändern.

Grundsätzlich lohnt sich der Abschluss eines Forward-Darlehens dann, wenn alle Zinsprognosen sagen, dass zum Ende Ihrer Zinsbindung die Zinsen im Vergleich zu den aktuellen Zinssätzen steigen werden.

Vorteile

  • Niedrige Zinsen bis zu 60 Monate im Voraus sichern
  • Keine Bereitstellungszinsen
  • Planungssicherheit, da Sie jetzt bereits Ihre zukünftigen Raten kennen

Nachteile

  • Verpflichtung zur Abnahme des Forward-Darlehens
  • Zusätzliche Kosten durch einen Forward-Zuschlag (Zinsaufschlag)

Forward-Darlehen – Zu welchen Zeitpunkt kann ich es abschließen?

Da ein Forward-Darlehen ausschließlich eine besondere Form der Anschlussfinanzierung ist, kann es nur zur Ablösung Ihrer Baufinanzierung dienen. Es ist also leider nicht möglich, sich durch ein Forward-Darlehen den Traum von einer eigenen Immobilie in drei oder vier Jahren als Baufinanzierung zu erfüllen.

Ein Forward-Darlehen lässt sich grundsätzlich maximal fünf Jahre vor Ende der Zinsbindung Ihrer aktuellen Baufinanzierung abschließen. Der Mindestzeitraum beläuft sich auf 12 Monate. Diesen Zeitraum – also die Zeit zwischen dem Abschluss des Forward-Darlehens und dessen Auszahlung zur Ablösung des derzeitigen Baufinanzierungsdarlehens – nennt sich Forward-Periode.

Forward-Darlehen – Sind damit Kosten für mich verbunden?

Wie bei einer einfachen Umschuldung müssen meistens die Grundschulden auf die neue Bank übertragen werden oder es müssen neue Grundschulden in das Grundbuch eingetragen und die alten gelöscht werden. Die Höhe der damit verbundenen Kosten, ist davon abhängig, in welcher Form die Besicherung erfolgen soll.

Hinzu kommt bei einem Forward-Darlehen ein Forward-Zuschlag. Dies ist ein Zinsaufschlag auf die Sollzinsen. Dieser Aufschlag liegt meist zwischen 0,01 und 0,02 Prozent pro Monat der Forwardzeit. So lassen sich die Banken die Sicherung des aktuellen Zinssatzes für die Zukunft bezahlen. Je länger die Forwardzeit ausfällt, umso höher ist auch der Zinsaufschlag.

Forward-Darlehen – Bin ich daran gebunden?

Gemäß der Prämisse „Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten“ ist der Abschluss eines Forward-Darlehens verbindlich und Sie sind nach Ablauf der Forward-Periode verpflichtet, die Darlehensmittel abzunehmen. Sollte trotz der Erwartung steigender Zinsen, die zum Auszahlungszeitpunkt des Forward-Darlehens aktuellen Zinsen niedriger sein, als die im Forward-Darlehen vereinbarten Zinsen, sind Sie verpflichtet, diesen Vertrag einzuhalten. Das heißt Sie können auf das Forward-Darlehen dann nur gegen Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung verzichten.

Forward-Darlehen – Wir sind für Sie da!

Gern helfen wir Ihnen bei der Planung und Suche nach einem für Sie optimalen Forward-Darlehen weiter. Wir helfen Ihnen die Chancen sowie Risiken mit Ihnen abzuwägen. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Vorschlag für Ihr Forward-Darlehen bei uns an und Ihr Berater wird sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen melden.

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