Fördermittel

Fördermittel & KfW-Darlehen in der Uckermark – Mit staatlicher Hilfe einfacher Deinen Wohntraum finanzieren

Die eigene Immobilie in der Uckermark ist nicht nur ein persönlicher Traum, sondern auch ein wichtiges Ziel der Landes- und Bundespolitik. Ob ein Haus am See, ein Stadthaus in Prenzlau oder die Sanierung eines Hofes im ländlichen Raum: Förderdarlehen und Zuschüsse sind aufgrund ihrer attraktiven Konditionen eine ideale Ergänzung für Ihre Baufinanzierung.

Mit einer intelligenten Kombination aus KfW-Darlehen, den Fördermitteln des Landes Brandenburg und gezielten Zuschüssen senken wir Ihre Gesamtkosten bei Neubau, Kauf und Sanierung nachhaltig. Wir zeigen Ihnen, welche regionalen Möglichkeiten es gibt und wie Sie diese optimal in Ihr Finanzierungskonzept einbinden.

Inhaltsverzeichnis

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Förderdarlehen – Wer bietet sie in Brandenburg an?

Wenn es um staatliches Baugeld geht, ist die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) der bekannteste Geber. Für Projekte in der Uckermark ist jedoch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ebenso entscheidend. Ergänzend dazu gibt es Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Maßnahmen.

Förderdarlehen – Was sind das?

Die KfW und die ILB bieten als staatliche Förderbanken spezielle Darlehen an. Ziel ist es, durch zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse den Erwerb von Wohneigentum sowie die Sanierung von Bestandsimmobilien zu fördern. In Brandenburg wird insbesondere der Bau und Kauf von selbst genutztem Wohneigentum für Familien sowie die Revitalisierung von Ortskernen unterstützt.

Da diese Institute in der Regel nicht die gesamte Summe finanzieren, werden die Förderdarlehen als wichtige Bausteine in Ihre Gesamtfinanzierung integriert. Die Beantragung erfolgt über durchleitende Institute.

Wir von PolyFinanz koordinieren diesen Prozess für Sie, sodass die Einbindung von Förderdarlehen ohne Zusatzaufwand in Ihre Traumfinanzierung integrieren wird.

Wichtig!: Wie bei allen Fördervorhaben ist es wichtig, dass die Förderdarlehen und andere Fördermittel vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen.

Förderdarlehen – Welche Vorteile habe ich dadurch?

Förderdarlehen sind grundsätzlich wie eine Baufinanzierung konzipiert. Sie haben eine Sollzinsbindung, die Darlehen sind meistens als Annuitätendarlehen angelegt und Sie zahlen eine konstante monatliche Kreditrate.

Die Vorteile von Förderdarlehen können nun je nach ausgewähltem Förderprogramm die folgenden sein:

niedrigere Zinsen
Grundsätzlich sind die Zinsen von Förderdarlehen niedriger als die aktuellen Sollzinsen für Baufinanzierungen. Grundsätzlich aber nicht immer! Durch die derzeitige Niedrigzinsphase sind die aktuellen und beworbenen Zinssätze einer normalen Baufinanzierung oft in der Nähe der Zinssätze derer von Förderdarlehen. Diese oft beworbenen Bauzinsen greifen aber meistens nur dann, wenn Sie als Bauherr oder Immobilienkäufer optimal in das Bild der Banken passen und ausreichend Eigenkapital einbringen, Ihr Objekt in einer guten Lage liegt und einen Beleihungsauslauf von unter 60 Prozent halten.
Durch ein ausgewogenes Verhältnis von „normalen“ Immobiliendarlehen und Förderdarlehen, ist es möglich, Ihre Traumfinanzierung so zusammenzustellen, dass Sie über die komplette Finanzierung einen günstigen Zins erhalten. Unsere Berater helfen Ihnen sehr gerne dabei, den richtigen Baustein zu finden und in eine optimale Baufinanzierung zu integrieren.
Tilgungsfreier Zeitraum
Je nach dem, welches Förderdarlehen eingesetzt wird, werden Ihnen die Möglichkeiten von tilgungsfreien Anlaufjahren eingeräumt. Dieser Zeitraum variiert je nach Vereinbarung und Förderdarlehen zwischen ein und fünf Jahre. Während dieser Zeit brauchen Sie nur die Zinsen für die Inanspruch genommenen Darlehensmittel zahlen. Die Tilgung startet dann nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit. So haben Sie in der Zeit einen höheren finanziellen Spielraum um z.B. die Doppelbelastung aus der Miete Ihrer derzeitigen Wohnung begleichen zu können oder den Umzug zu bezahlen oder… oder… oder…
Sie sollten jedoch immer im Hinterkopf behalten, dass nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit auch die Tilgung einsetzt, Sie also dann die volle Rate zahlen müssen.
Zuschüsse
Neben den Tilgungszuschüssen können Sie auch direkte einmalige Zuschüsse z.B. von der ILB oder der BAFA erhalten.
Die ILB bietet beispielsweise spezielle Förderprogramme für Familien mit Kindern an, die in Brandenburg Wohneigentum bilden möchten. Auch das BAFA gewährt Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie den Heizungstausch oder die Dämmung, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Bei den Zuschüssen sind zwei Arten zu unterscheiden:

Der Tilgungszuschuss
Tilgungszuschüsse sind Bestandteile zum Beispiel bei den KfW-Darlehen Energieeffizient Bauen oder Energieeffizient Sanieren. Diese Zuschüsse werden nicht zusätzlich an Sie direkt ausgezahlt, sondern – wie der Name es verrät – von der Restschuld Ihres KfW-Darlehens abgezogen. Es wird ein dem Tilgungszuschuss entsprechender Teil getilgt. Wie hoch dieser Tilgungszuschuss ausfällt, hängt u.a. davon ab, welcher KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht wird.

Der direkte Zuschuss
Neben den Tilgungszuschüssen können Sie auch direkte einmalige Zuschüsse erhalten. Ein solcher Zuschuss wird direkt an Sie gezahlt. Mit diesem Zuschuss können Sie dann zum Beispiel die Rechnung eines Energieeffizienz-Experten zahlen.

Förderdarlehen – Wie werden diese besichert?

Förderdarlehen von der ILB aber auch KfW-Darlehen werden in der Regel durch eine Grundschuld im Grundbuch besichert.

Während das Hauptdarlehen meist an erster Rangstelle steht, können Förderdarlehen im Nachrang eingetragen werden. Die Abwicklung erfolgt über die durchleitende Bank, die auch als Gläubigerin im Grundbuch eingetragen wird.

Förderdarlehen – Wie lang ist die Zinsbindung, die Laufzeit und die Anlaufzeit?

Während bei „normalen“ Annuitätendarlehen die Laufzeit des Kreditvertrags und die Sollzinsbindung meist identisch ist, sieht es bei Förderdarlehen – insbesondere bei KfW-Darlehen – anders aus. Bereits zu Beginn legen Sie getrennt voneinander die  Kreditlaufzeit und die Zinsbindung fest. Bei Förderdarlehen können Sie die Laufzeit und die Zinsbindung oft flexibel wählen. Bei der KfW sind Laufzeiten bis zu 35 Jahren möglich, während die Zinsbindung meist auf 5 oder 10 Jahre festgeschrieben wird. Die ILB bietet für ihre Landesprogramme oft langfristige Zinssicherheiten an, die speziell auf die Bedürfnisse von Familien in Brandenburg zugeschnitten sind.

Förderdarlehen – Kann ich, wenn ich Geld überhabe, Sondertilgungen vornehmen?

Bei den Förderbanken ist die Möglichkeit für Sondertilgungen nur sehr bedingt gegeben. Grundsätzlich fallen dann für Sondertilgungen auch Vorfälligkeitsentschädigungen an. Die Höhe dieser Vorfälligkeitsentschädigung wird Ihnen durch die Förderbank oder bei KfW-Darlehen durch die durchleitende Bank mitgeteilt.

Förderdarlehen – Wie PolyFinanz Sie bei Fördermitteln in der Uckermark unterstützt

Die Förderlandschaft aus KfW, BAFA und den Programmen des Landes Brandenburg (ILB) ist komplex. Wir von PolyFinanz analysieren Ihr Vorhaben in der Uckermark im Detail. Wir prüfen systematisch, ob Sie Anspruch auf die Brandenburger Familienförderung haben oder welche KfW-Mittel für Ihren Neubau oder Ihre Sanierung infrage kommen.

Wir übernehmen die Koordination mit den Banken und unterstützen Sie bei der Aufbereitung der Unterlagen. So sichern Sie sich maximale Vorteile und sparen Zeit.

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