Der Bausparvertrag – so spießig wie Dackel oder Gartenzwerge? Nein! Bausparen hilft Ihnen ins eigene Heim

Wer in der Uckermark den Schritt zum eigenen Heim wagen möchte – ob in Prenzlau, Angermünde, Schwedt oder im ländlichen Raum zwischen Feldberg und Templin – braucht eines mehr als anderswo: einen verlässlichen Plan. Grundstücke und Bestandsimmobilien sind in der Region noch erschwinglich, aber ohne Eigenkapital wird jede Finanzierungsanfrage bei der Bank schwierig. Genau hier setzt der Bausparvertrag an. Er hilft Ihnen, gezielt und staatlich gefördert das nötige Eigenkapital aufzubauen – damit Sie später mit einem starken Fundament in Ihre Baufinanzierung starten können.
Wir von Baufinanzierung Uckermark begleiten Sie dabei – persönlich, regional und mit dem Blick für das, was in dieser Region wirklich zählt.
Inhaltsverzeichnis
- Warum Bausparen für die Uckermark sinnvoll ist?
- Was ist ein Bausparvertrag und wie funktioniert er?
- Wann ist die Zuteilungsreife erreicht? Und überhaupt… was ist das?
- Für was für eine Bausparsumme entscheide ich mich?
- Staatliche Förderung: Was gibt der Staat dazu?
- Wofür kann ich die Mittel verwenden?
- Kann ich auch zwischendurch Geld hieraus erhalten?
- Welche Vor- und Nachteile hat ein Bausparvertrag und was sollte ich beachten?
- Bausparangebot anfordern
Warum Bausparen für Uckermark-Käufer besonders sinnvoll ist?
Die Uckermark bietet viel: Natur, Ruhe, bezahlbaren Wohnraum und eine Lebensqualität, die Städter zunehmend anlockt. Ob Einfamilienhaus am Rand von Prenzlau, renovierungsbedürftiger Bauernhof bei Lychen oder Neubau in Angermünde – wer hier kaufen oder bauen möchte, hat gute Karten. Und genau deshalb lohnt es sich, frühzeitig mit dem Sparen anzufangen.
Viele Uckermark-Haushalte starten ihr Eigenheimprojekt ohne ausreichendes Eigenkapital, weil das Thema zu lange aufgeschoben wurde. Ein Bausparvertrag schafft hier Abhilfe: Sie bauen systematisch einen Eigenkapitalanteil von rund 15 Prozent des Gesamtfinanzierungsbedarfs auf – und der Staat unterstützt Sie dabei.


Was ist ein Bausparvertrag und wie funktioniert er?
Beim Abschluss eines Bausparvertrages legen Sie die sogenannte Bausparsumme fest. Diese Summe beschreibt den Gesamtbetrag, den Sie für Ihre Immobilie in der Uckermark einsetzen können.
Bausparen erfolgt in zwei Phasen:
- Ansparphase
In der Ansparphase, die ca. sieben bis acht Jahre dauert, zahlen Sie monatlich Ihre Sparraten auf Ihr Bausparkonto. So sparen Sie je nach Ausgestaltung Ihres Bausparvertrages 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme an. Sobald Sie die vereinbarte Ansparsumme erreicht haben, kommt der Bausparvertrag in die Zuteilungsreife. Zu diesem Zeitpunkt können Sie auswählen, ob Sie sich Ihr angespartes Guthaben auszahlen lassen oder ob Sie mit der zweiten Bausparphase – der Darlehensphase starten. Während der Ansparphase erhalten Sie auf Ihr Bausparguthaben von der Bausparkasse Guthabenzinsen. Die Ansparphase verhilft Ihnen zu dem nötigen Eigenkapital. - Darlehensphase
Die Darlehensphase schließt an die Ansparphase an. Nach der Zuteilung Ihres Bausparvertrages bietet Ihnen die Bausparkasse ein sehr zinsgünstiges Darlehen, dessen Konditionen bereits zu Beginn des Bausparvertrages vereinbart werden, an. Die Darlehenssumme beträgt die Differenz zwischen der Bausparsumme und angesparten Guthaben. Haben Sie zum Beispiel 40 Prozent der Bausparsumme angespart, beträgt das Bauspardarlehen 60 Prozent der Bausparsumme. Die Bausparsumme (Bausparguthaben + Bauspardarlehen) kann nun in Ihren Traum vom eigenen Heim eingebracht werden. Nun beginnen Sie Ihr Bauspardarlehen zu tilgen.
Wann ist die Zuteilungsreife erreicht? Und überhaupt… was ist das?
Mit der Zuteilung wird festgestellt, dass Sie das Ziel Ihres Bausparvertrages erreicht haben und Ihnen nun die volle Bausparsumme zur Auszahlung zur Verfügung steht. Abhängig davon, bei welcher Bausparkasse Sie Ihren Bausparvertrag abgeschlossen haben, wird die Bausparsumme entweder automatisch, auf Antrag oder mit der Annahme der Zuteilung zur Auszahlung bereitgestellt.

Der Bausparvertrag wird zuteilungsreif, sobald die folgenden drei Punkte eingetreten sind:
- Sie haben das Mindestguthaben angespart
- Die Mindestlaufzeit von 18 Monaten wurde eingehalten
- Die Mindestbewertungszahl wurde erreicht.
Die Mindestbewertungszahl wird von der Bausparkasse bereits beim Vertragsabschluss des Bausparvertrages vergeben. Sie ist eine Kennzahl für die Zuteilung von Bausparverträgen und hilft den Bausparkassen eine faire Zuteilung für alle Bausparer zu erreichen. Wenn gleichzeitig zu viele Bausparverträge zuteilungsreif werden, wird der Auszahlungszeitpunkt anhand einer bestimmten Bewertungsreihenfolge bestimmt. Die Bewertungszahl berücksichtigt hierbei die Bausparsumme, das persönliche Sparverhalten und die Sparzeit. Ein genauer Zeitpunkt der Auszahlung wird dabei nicht festgelegt, so dass in der Zuteilungsphase eine Wartezeit von mehreren Monaten üblich ist.

Der Grundgedanke des deutschen Bausparsystems ist der Kollektivgedanke. Hierbei ist das Bausparkollektiv ein geschlossenes System. Sowohl die Spar- als auch die Tilgungsleistungen der Bausparer fließen gebündelt in die Zuteilungsmasse des Bausparkollektivs. Die gesamten Einlagen der Zuteilungsmasse fließen wiederum an die Bausparer als Bausparguthaben und Bauspardarlehen zurück.
Wenn Ihr Bausparvertrag nun zuteilungsreif ist, überprüft die Bausparkasse, ob ausreichend Geld in der Zuteilungsmasse zusammengespart ist, um das entsprechenden Bauspardarlehen zu gewähren. Dieses Geld leiht sich der Bausparer sozusagen von den anderen Bausparern der Bausparkasse, die auch in den Geldtopf einzahlen. Sollte nicht ausreichend Geld in der Zuteilungsmasse vorhanden sein, kann die Darlehensphase später einsetzen.
Bausparen – Für was für eine Bausparsumme entscheide ich mich?
Bei der Frage, für was für eine Bausparsumme Sie sich entscheiden, sollten Sie berücksichtigen, wie viel Sie für Ihr Traumhaus ausgeben möchten und welche monatlichen Sparraten Sie sich leisten möchten und können.

Beispiel für die Uckermark:
Angenommen, Sie möchten ein Einfamilienhaus in Prenzlau für 220.000 Euro kaufen. Die Kaufnebenkosten – also Grunderwerbsteuer, Maklercourtage, Notar und Grundbuch – belaufen sich auf rund 26.400 Euro. Diesen Betrag möchten Sie über einen Bausparvertrag ansparen. Um 26.400 Euro in sieben Jahren bei einem Guthabenzins von 0,5 Prozent zusammenzusparen, zahlen Sie jeden Monat eine Sparrate von rund 310 Euro. Sind die 26.400 Euro dann 40 Prozent Ihrer Bausparsumme, ergibt sich eine Gesamtbausparsumme von rund 66.000 Euro.

Staatliche Förderung: Was gibt der Staat dazu?
Der Staat fördert das Bausparen auf mehreren Wegen – Sie zahlen also nicht allein ein:
Wohnungsbauprämie: Wer bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet, erhält vom Staat eine Prämie auf seine Sparleistung. Diese wird direkt dem Bausparguthaben gutgeschrieben.
Arbeitnehmersparzulage: Wenn Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) zahlt und Sie diese in einen Bausparvertrag einzahlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche staatliche Zulage erhalten.
Vermögenswirksame Leistungen (VL): Viele Arbeitgeber in der Region – auch im öffentlichen Dienst und in Handwerksbetrieben der Uckermark – zahlen VL. Diese können direkt in Ihren Bausparvertrag fließen.
Ob und in welcher Höhe Sie förderberechtigt sind, prüfen wir gern gemeinsam mit Ihnen.
Wofür kann ich die Mittel verwenden?
Grundsätzlich war und ist Bausparen dafür gedacht, Eigenkapital für eine Baufinanzierung zu schaffen. Das Potential von Bausparen ist bei weitem größer, als man auf dem ersten Blick sieht…
Bausparen – kann ich auch zwischendurch Geld hieraus erhalten?
Ja. Wenn Sie zwischendurch Geld benötigen, können Sie sich einen Teil Ihres Sparguthabens auszahlen lassen. Das verbleibende Guthaben wird auf einen neuen Bausparvertrag übertragen, damit Sie weiter auf Ihre Zielbausparsumme einzahlen können. Sie erhalten bei einer Teilauszahlung das Guthaben inklusive der bis dahin erwirtschafteten Zinsen.

Da Teilauszahlungen keiner wohnungswirtschaftlichen Zweckbindung unterliegen, können Sie über die Mittel frei verwenden. Jedoch müssen bei Teilauszahlungen die staatlichen Zuschüsse wieder zurückzahlen. Das gleiche gilt für den Fall, dass Sie Ihren Bausparvertrag vorzeitig komplett kündigen, um sich Ihren kompletten angesparten Betrag abzüglich von Zinsen und einer Bearbeitungsgebühr auszahlen zu lassen.
Bausparen – Welche Vor- und Nachteile sollte ich beachten?
Vorteile
- Sicherung von günstigen Darlehenszinsen – ohne die Verpflichtung, das Bauspardarlehen abzunehmen
- staatliche Förderung durch Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage
- Möglichkeit, dass Ihr Arbeitgeber durch die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen sich beim Besparen Ihres Bausparvertrages beteiligt
- Möglichkeit durch ein Bausparvorausdarlehen Ihren Bausparvertrag sofort für Ihre Traumimmobilie einzusetzen
- Bausparen eignet sich auch als Instandhaltungsrücklage.
Nachteile
- Durch äußerst geringe Guthabenzinsen lohnt sich der Bausparvertrag als reine Sparanlage nicht
- Bei vorzeitiger Auszahlung (vor Erreichung der Zuteilungsreife) wird eine Bearbeitungsgebühr und eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet und einbehalten. Auch erhaltene staatliche Förderungen müssen wieder zurückgezahlt werden.
- Es wird eine Abschlussgebühr für einen Bausparvertrag in der Regel zwischen 1 zu 1,6 Prozent der Bausparsumme berechnet.
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