Bausparvertrag

Der Bausparvertrag – so spießig wie Dackel oder Gartenzwerge? Nein! Bausparen hilft Ihnen ins eigene Heim

Bausparvertrag bausparen

Wer in der Uckermark den Schritt zum eigenen Heim wagen möchte – ob in Prenzlau, Angermünde, Schwedt oder im ländlichen Raum zwischen Feldberg und Templin – braucht eines mehr als anderswo: einen verlässlichen Plan. Grundstücke und Bestandsimmobilien sind in der Region noch erschwinglich, aber ohne Eigenkapital wird jede Finanzierungsanfrage bei der Bank schwierig. Genau hier setzt der Bausparvertrag an. Er hilft Ihnen, gezielt und staatlich gefördert das nötige Eigenkapital aufzubauen – damit Sie später mit einem starken Fundament in Ihre Baufinanzierung starten können.

Wir von Baufinanzierung Uckermark begleiten Sie dabei – persönlich, regional und mit dem Blick für das, was in dieser Region wirklich zählt.

Inhaltsverzeichnis

Warum Bausparen für Uckermark-Käufer besonders sinnvoll ist?

Die Uckermark bietet viel: Natur, Ruhe, bezahlbaren Wohnraum und eine Lebensqualität, die Städter zunehmend anlockt. Ob Einfamilienhaus am Rand von Prenzlau, renovierungsbedürftiger Bauernhof bei Lychen oder Neubau in Angermünde – wer hier kaufen oder bauen möchte, hat gute Karten. Und genau deshalb lohnt es sich, frühzeitig mit dem Sparen anzufangen.

Viele Uckermark-Haushalte starten ihr Eigenheimprojekt ohne ausreichendes Eigenkapital, weil das Thema zu lange aufgeschoben wurde. Ein Bausparvertrag schafft hier Abhilfe: Sie bauen systematisch einen Eigenkapitalanteil von rund 15 Prozent des Gesamtfinanzierungsbedarfs auf – und der Staat unterstützt Sie dabei.

Was ist ein Bausparvertrag und wie funktioniert er?

Beim Abschluss eines Bausparvertrages legen Sie die sogenannte Bausparsumme fest. Diese Summe beschreibt den Gesamtbetrag, den Sie für Ihre Immobilie in der Uckermark einsetzen können.

Bausparen erfolgt in zwei Phasen:

  1. Ansparphase
    In der Ansparphase, die ca. sieben bis acht Jahre dauert, zahlen Sie monatlich Ihre Sparraten auf Ihr Bausparkonto. So sparen Sie je nach Ausgestaltung Ihres Bausparvertrages 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme an. Sobald Sie die vereinbarte Ansparsumme erreicht haben, kommt der Bausparvertrag in die Zuteilungsreife. Zu diesem Zeitpunkt können Sie auswählen, ob Sie sich Ihr angespartes Guthaben auszahlen lassen oder ob Sie mit der zweiten Bausparphase – der Darlehensphase starten. Während der Ansparphase erhalten Sie auf Ihr Bausparguthaben von der Bausparkasse Guthabenzinsen. Die Ansparphase verhilft Ihnen zu dem nötigen Eigenkapital.
  2. Darlehensphase
    Die Darlehensphase schließt an die Ansparphase an. Nach der Zuteilung Ihres Bausparvertrages bietet Ihnen die Bausparkasse ein sehr zinsgünstiges Darlehen, dessen Konditionen bereits zu Beginn des Bausparvertrages vereinbart werden, an. Die Darlehenssumme beträgt die Differenz zwischen der Bausparsumme und angesparten Guthaben. Haben Sie zum Beispiel 40 Prozent der Bausparsumme angespart, beträgt das Bauspardarlehen 60 Prozent der Bausparsumme. Die Bausparsumme (Bausparguthaben + Bauspardarlehen) kann nun in Ihren Traum vom eigenen Heim eingebracht werden. Nun beginnen Sie Ihr Bauspardarlehen zu tilgen.

Wann ist die Zuteilungsreife erreicht?  Und überhaupt… was ist das?

Mit der Zuteilung wird festgestellt, dass Sie das Ziel Ihres Bausparvertrages erreicht haben und Ihnen nun die volle Bausparsumme zur Auszahlung zur Verfügung steht. Abhängig davon, bei welcher Bausparkasse Sie Ihren Bausparvertrag abgeschlossen haben, wird die Bausparsumme entweder automatisch, auf Antrag oder mit der Annahme der Zuteilung zur Auszahlung bereitgestellt.

Der Bausparvertrag wird zuteilungsreif, sobald die folgenden drei Punkte eingetreten sind:

  • Sie haben das Mindestguthaben angespart
  • Die Mindestlaufzeit von 18 Monaten wurde eingehalten
  • Die Mindestbewertungszahl wurde erreicht.

Die Mindestbewertungszahl wird von der Bausparkasse bereits beim Vertragsabschluss des Bausparvertrages vergeben. Sie ist eine Kennzahl für die Zuteilung von Bausparverträgen und hilft den Bausparkassen eine faire Zuteilung für alle Bausparer zu erreichen. Wenn gleichzeitig zu viele Bausparverträge zuteilungsreif werden, wird der Auszahlungszeitpunkt anhand einer bestimmten Bewertungsreihenfolge bestimmt. Die Bewertungszahl berücksichtigt hierbei die Bausparsumme, das persönliche Sparverhalten und die Sparzeit. Ein genauer Zeitpunkt der Auszahlung wird dabei nicht festgelegt, so dass in der Zuteilungsphase eine Wartezeit von mehreren Monaten üblich ist.

Der Grundgedanke des deutschen Bausparsystems ist der Kollektivgedanke. Hierbei ist das Bausparkollektiv ein geschlossenes System. Sowohl die Spar- als auch die Tilgungsleistungen der Bausparer fließen gebündelt in die Zuteilungsmasse des Bausparkollektivs. Die gesamten Einlagen der Zuteilungsmasse fließen wiederum an die Bausparer als Bausparguthaben und Bauspardarlehen zurück.

Wenn Ihr Bausparvertrag nun zuteilungsreif ist, überprüft die Bausparkasse, ob ausreichend Geld in der Zuteilungsmasse zusammengespart ist, um das entsprechenden Bauspardarlehen zu gewähren. Dieses Geld leiht sich der Bausparer sozusagen von den anderen Bausparern der Bausparkasse, die auch in den Geldtopf einzahlen. Sollte nicht ausreichend Geld in der Zuteilungsmasse vorhanden sein, kann die Darlehensphase später einsetzen.

Bausparen – Für was für eine Bausparsumme entscheide ich mich?

Bei der Frage, für was für eine Bausparsumme Sie sich entscheiden, sollten Sie berücksichtigen, wie viel Sie für Ihr Traumhaus ausgeben möchten und welche monatlichen Sparraten Sie sich leisten möchten und können.

Beispiel für die Uckermark:

Angenommen, Sie möchten ein Einfamilienhaus in Prenzlau für 220.000 Euro kaufen. Die Kaufnebenkosten – also Grunderwerbsteuer, Maklercourtage, Notar und Grundbuch – belaufen sich auf rund 26.400 Euro. Diesen Betrag möchten Sie über einen Bausparvertrag ansparen. Um 26.400 Euro in sieben Jahren bei einem Guthabenzins von 0,5 Prozent zusammenzusparen, zahlen Sie jeden Monat eine Sparrate von rund 310 Euro. Sind die 26.400 Euro dann 40 Prozent Ihrer Bausparsumme, ergibt sich eine Gesamtbausparsumme von rund 66.000 Euro.

Staatliche Förderung: Was gibt der Staat dazu?

Der Staat fördert das Bausparen auf mehreren Wegen – Sie zahlen also nicht allein ein:

Wohnungsbauprämie: Wer bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet, erhält vom Staat eine Prämie auf seine Sparleistung. Diese wird direkt dem Bausparguthaben gutgeschrieben.

Arbeitnehmersparzulage: Wenn Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) zahlt und Sie diese in einen Bausparvertrag einzahlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche staatliche Zulage erhalten.

Vermögenswirksame Leistungen (VL): Viele Arbeitgeber in der Region – auch im öffentlichen Dienst und in Handwerksbetrieben der Uckermark – zahlen VL. Diese können direkt in Ihren Bausparvertrag fließen.

Ob und in welcher Höhe Sie förderberechtigt sind, prüfen wir gern gemeinsam mit Ihnen.

Wofür kann ich die Mittel verwenden?

Grundsätzlich war und ist Bausparen dafür gedacht, Eigenkapital für eine Baufinanzierung zu schaffen. Das Potential von Bausparen ist bei weitem größer, als man auf dem ersten Blick sieht…

Sofortfinanzierung
Normalerweise spart man während der Ansparphase Guthaben zusammen, das dann nach sieben bis acht Jahren in die Immobilienfinanzierung eingebracht werden soll. Darüber hinaus gibt es jedoch auch die Möglichkeit, den Bausparvertrag für ein Immobilienvorhaben sofort einzusetzen. Sie erhalten zu Beginn ein Darlehen und gleichzeitig sparen Sie die vereinbarte Summe an. Nach Zuteilung des Bausparvertrages tilgen Sie mit der Bausparsumme dieses Bausparvorausdarlehen.
Instandhaltungsrücklage
Als Immobilienbesitzer wissen Sie, dass immer etwas dazwischenkommen kann und Geld für unerwartete Reparaturen oder Ausbesserungen benötigt werden. Für solche Fälle kann Ihnen ein Bausparvertrag als Instandhaltungsrücklage weiterhelfen. Sollten Sie kurzfristig Mittel benötigen, kann man zum Beispiel den Bausparvertrag beleihen. In diesem Fall gewährt die Bausparkasse Ihnen einen Kredit in Höhe der bereits angesparten Mittel zu einem günstigen Zinssatz. Auch können Sie vorsorglich z. B. die Zuteilungsreife des Bausparvertrages auf die zu erwartenden Reparaturintervalle abstimmen.
Sparen
Selbstverständlich können Sie mit einem Bausparvertrag auch einfach nur Sparen. Nach der Mindestsparzeit können Sie den Bausparvertrag jederzeit kündigen und dann wird Ihnen Ihr Sparguthaben inklusive der Zinsen ausgezahlt. Da die derzeitigen Guthabenzinsen bei Bausparverträgen während der Ansparphase mit ungefähr 0,1 bis einem Prozent pro Jahr äußerst marginal ausfallen, lässt sich die Frage stellen, inwieweit ein Bausparvertrag für das reine Sparen noch sinnvoll ist. Die erwirtschafteten Zinsen werden oft durch die Abschlussgebühr aufgefressen. Selbst wenn man berücksichtigt, dass Sie vermögenswirksame Leistungen, Wohnungsbauprämie und/oder Arbeitnehmersparzulage für Ihren Bausparvertrag bekommen können, gibt es zum Ansparen bessere Geldanlagemöglichkeiten.

Bausparen – kann ich auch zwischendurch Geld hieraus erhalten?

Ja. Wenn Sie zwischendurch Geld benötigen, können Sie sich einen Teil Ihres Sparguthabens auszahlen lassen. Das verbleibende Guthaben wird auf einen neuen Bausparvertrag übertragen, damit Sie weiter auf Ihre Zielbausparsumme einzahlen können. Sie erhalten bei einer Teilauszahlung das Guthaben inklusive der bis dahin erwirtschafteten Zinsen.

Da Teilauszahlungen keiner wohnungswirtschaftlichen Zweckbindung unterliegen, können Sie über die Mittel frei verwenden. Jedoch müssen bei Teilauszahlungen die staatlichen Zuschüsse wieder zurückzahlen. Das gleiche gilt für den Fall, dass Sie Ihren Bausparvertrag vorzeitig komplett kündigen, um sich Ihren kompletten angesparten Betrag abzüglich von Zinsen und einer Bearbeitungsgebühr auszahlen zu lassen.

Bausparen – Welche Vor- und Nachteile sollte ich beachten?

Vorteile

  • Sicherung von günstigen Darlehenszinsen – ohne die Verpflichtung, das Bauspardarlehen abzunehmen
  • staatliche Förderung durch Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage
  • Möglichkeit, dass Ihr Arbeitgeber durch die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen sich beim Besparen Ihres Bausparvertrages beteiligt
  • Möglichkeit durch ein Bausparvorausdarlehen Ihren Bausparvertrag sofort  für Ihre Traumimmobilie einzusetzen
  • Bausparen eignet sich auch als Instandhaltungsrücklage.

Nachteile

  • Durch äußerst geringe Guthabenzinsen lohnt sich der Bausparvertrag als reine Sparanlage nicht
  • Bei vorzeitiger Auszahlung (vor Erreichung der Zuteilungsreife) wird eine Bearbeitungsgebühr und eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet und einbehalten. Auch erhaltene staatliche Förderungen müssen wieder zurückgezahlt werden.
  • Es wird eine Abschlussgebühr für einen Bausparvertrag in der Regel zwischen 1 zu 1,6 Prozent der Bausparsumme berechnet.

Bausparen – Unsere Spezialisten helfen Ihnen, den optimalen Bausparvertrag zu finden!

Sie möchten wissen, welcher Bausparvertrag zu Ihrem Vorhaben in der Uckermark passt? Wir analysieren Ihre Situation, vergleichen Angebote führender Bausparkassen und zeigen Ihnen, welche staatlichen Förderungen Sie nutzen können. Völlig kostenlos und unverbindlich.

Fordern Sie jetzt Ihr persönliches Bausparangebot an – Ihr Berater meldet sich innerhalb von 24 Stunden.

kostenlos und unverbindlich

Was ist ein Bausparvertrag und warum lohnt er sich für Kaufinteressenten in der Uckermark?
Ein Bausparvertrag ist ein staatlich gefördertes Spar- und Darlehensinstrument, das speziell für wohnwirtschaftliche Zwecke entwickelt wurde. In der Uckermark lohnt er sich besonders, weil Immobilienpreise im Vergleich zu Ballungsräumen noch moderat sind – wer frühzeitig Eigenkapital anspart, kann günstiger finanzieren und bessere Kreditkonditionen erzielen. Mit einem Bausparvertrag bauen Sie systematisch einen Eigenkapitalanteil auf und sichern sich gleichzeitig niedrige Darlehenszinsen für die Zukunft.
Wie viel Eigenkapital sollte ich für eine Immobilie in der Uckermark ansparen?
Als Faustregel gilt: Mindestens 15 bis 20 Prozent des Kaufpreises sollten als Eigenkapital vorhanden sein – zuzüglich der Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer Brandenburg 6,5 Prozent, Notarkosten, Grundbucheintrag). Bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro wären das also idealerweise rund 50.000 bis 60.000 Euro. Ein Bausparvertrag hilft Ihnen, diesen Betrag planbar und gefördert anzusparen.
Wie lange dauert die Ansparphase bei einem Bausparvertrag?
Die typische Ansparphase liegt zwischen sieben und acht Jahren. Sie ist jedoch flexibel: Wer höhere Monatsraten einzahlt oder Sonderzahlungen leistet, kann die Zuteilungsreife früher erreichen. Entscheidend ist, dass Sie das Mindestguthaben angespart und die Mindestbewertungszahl erreicht haben.
Was ist die Zuteilungsreife und wann tritt sie ein?
Die Zuteilungsreife bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem der Bausparvertrag vollständig zur Auszahlung bereitsteht – also sowohl das angesparte Guthaben als auch das Bauspardarlehen. Sie tritt ein, wenn das Mindestguthaben erreicht ist, die Mindestlaufzeit von 18 Monaten abgelaufen ist und die Mindestbewertungszahl der Bausparkasse erfüllt wurde. Nach Zuteilungsreife kann es noch einige Monate Wartezeit geben.
Welche Bausparsumme ist für ein Haus in der Uckermark sinnvoll?
Das hängt vom geplanten Kaufpreis und Ihren monatlichen Sparraten ab. Als Orientierung: Wer ein Haus für 230.000 Euro kaufen möchte und die Kaufnebenkosten von rund 35.000 Euro ansparen will, braucht bei einer Ansparquote von 40 Prozent eine Bausparsumme von etwa 87.500 Euro. Wir berechnen mit Ihnen gemeinsam die optimale Bausparsumme für Ihr konkretes Vorhaben.
Welche staatlichen Förderungen gibt es für einen Bausparvertrag?
Es gibt drei Förderwege: die Wohnungsbauprämie (für Sparer unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen), die Arbeitnehmersparzulage (wenn vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers in den Bausparvertrag fließen) sowie die vermögenswirksamen Leistungen selbst, die viele Arbeitgeber – auch in der Uckermark – zahlen. Alle drei Wege können kombiniert werden.
Kann ich als Angestellter in der Uckermark vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlen?
Ja. Viele Arbeitgeber in der Region – darunter öffentliche Einrichtungen, Handwerksbetriebe und größere Unternehmen – zahlen vermögenswirksame Leistungen. Diese können direkt in Ihren Bausparvertrag fließen und reduzieren damit Ihren eigenen Sparaufwand spürbar. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach dem entsprechenden Tarif oder Ihrem Arbeitsvertrag.
Kann ich einen Bausparvertrag auch für die Modernisierung meiner bestehenden Immobilie nutzen?
Ja. Wer bereits eine Immobilie in der Uckermark besitzt und Sanierungsmaßnahmen plant – etwa Dacherneuerung, Heizungstausch oder energetische Sanierung – kann einen Bausparvertrag gezielt als Instandhaltungsrücklage aufbauen. Die Zuteilungsreife lässt sich auf erwartete Reparaturintervalle abstimmen. Alternativ kann der Bausparvertrag im Bedarfsfall beliehen werden.
Was ist ein Bausparvorausdarlehen und wann ist das sinnvoll?
Ein Bausparvorausdarlehen ermöglicht es Ihnen, eine Immobilie sofort zu finanzieren, ohne jahrelang zu warten. Sie erhalten zu Beginn ein Darlehen und sparen gleichzeitig den Bausparvertrag an. Sobald der Vertrag zuteilungsreif ist, wird das Vorausdarlehen mit der Bausparsumme abgelöst. Das ist besonders sinnvoll, wenn Sie in der Uckermark kurzfristig eine attraktive Immobilie sichern möchten.
Kann ich meinen Bausparvertrag vorzeitig kündigen?
Ja, nach der Mindestlaufzeit können Sie den Bausparvertrag kündigen. Sie erhalten dann das angesparte Guthaben zuzüglich Zinsen ausgezahlt. Allerdings fällt eine Bearbeitungsgebühr an, und erhaltene staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage müssen in diesem Fall zurückgezahlt werden. Vor einer Kündigung sollten Sie deshalb immer alle Optionen abwägen.
Kann ich zwischendurch Geld aus meinem Bausparvertrag entnehmen?
Ja, eine Teilauszahlung ist möglich. Sie erhalten den gewünschten Betrag inklusive anteiliger Zinsen. Der verbleibende Betrag wird auf einen neuen Bausparvertrag übertragen. Wichtig: Bei Teilauszahlungen, die nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, müssen staatliche Förderungen anteilig zurückgezahlt werden.
Lohnt sich ein Bausparvertrag auch, wenn ich noch kein konkretes Immobilienprojekt habe?
Absolut. Gerade wenn Sie noch unentschlossen sind, ob Sie in der Uckermark kaufen oder bauen möchten, ist ein Bausparvertrag ein kluger erster Schritt. Sie bauen Eigenkapital auf, sichern sich niedrige Darlehenszinsen für die Zukunft und erhalten staatliche Förderungen – ganz ohne konkrete Verpflichtung, das Bauspardarlehen tatsächlich in Anspruch zu nehmen.
Was passiert, wenn ich die Sparraten nicht mehr zahlen kann?
Viele Bausparkassen bieten die Möglichkeit, die Sparraten vorübergehend auszusetzen oder zu reduzieren. Die Zuteilungsreife verzögert sich dadurch, aber der Vertrag bleibt bestehen. Im Zweifel ist es sinnvoller, eine Beitragspause zu vereinbaren, als den Vertrag zu kündigen und auf die staatlichen Förderungen zu verzichten. Sprechen Sie in einem solchen Fall frühzeitig mit Ihrem Berater.
Wie viele Bausparverträge kann ich gleichzeitig abschließen?
Es gibt keine gesetzliche Begrenzung. Theoretisch können Sie mehrere Bausparverträge parallel führen – zum Beispiel einen für das Eigenkapital des Kaufpreises und einen weiteren als Instandhaltungsrücklage. Ob das in Ihrer persönlichen Situation sinnvoll ist, klären wir gemeinsam in einem Beratungsgespräch.
Wie finde ich den richtigen Bausparvertrag für mein Vorhaben in der Uckermark?
Die Bausparkassen unterscheiden sich in ihren Tarifen, Guthabenzinsen, Darlehenszinsen, Abschlussgebühren und Zuteilungskriterien erheblich. Einen sinnvollen Vergleich anzustellen, erfordert Zeit und Fachkenntnis. Wir von Baufinanzierung Uckermark vergleichen für Sie die führenden Anbieter und empfehlen den Tarif, der am besten zu Ihrem Vorhaben, Ihrem Einkommen und Ihrem Zeitplan passt – kostenlos und unverbindlich.