Forward-Darlehen in der Uckermark – jetzt die Zinsen von heute für morgen sichern!
Mit einem Forward-Darlehen können Sie sich die aktuellen Zinsen für Ihre Anschlussfinanzierung in der Uckermark bereits heute für die Zukunft sichern. Ob Sie in Prenzlau, Schwedt/Oder, Templin, Angermünde oder in den ländlichen Regionen der Uckermark eine Immobilie finanziert haben – wenn Ihre Zinsbindung in den nächsten Jahren ausläuft, lohnt sich eine frühzeitige Planung. Als Ihre regionale Baufinanzierungsberatung für die Uckermark zeigen wir Ihnen, wie ein Forward-Darlehen funktioniert, was Sie beachten müssen und welche Chancen und Risiken damit verbunden sind.
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Inhaltsverzeichnis
- Forward-Darlehen – Was ist das?
- Forward-Darlehen – Wie geht das?
- Forward-Darlehen – Gibt es auch Nachteile?
- Forward-Darlehen – Zu welchem Zeitpunkt kann ich es abschließen?
- Forward-Darlehen – Sind damit Kosten für mich verbunden?
- Forward-Darlehen – Bin ich daran gebunden?
- Forward-Darlehen – Wir sind für Sie da!

Was ist ein Forward-Darlehen?
Ihre Zinsbindung lauft noch einige Jahre und Sie rechnen zukünftig mit steigenden Zinsen? Dann bietet sich für Sie ein Forward-Darlehen an. Es handelt sich um eine Anschlussfinanzierung, die Sie bereits bis zu fünf Jahre vor Ablauf Ihrer laufenden Zinsbindung abschließen können. So sichern Sie sich die aktuellen Konditionen für Ihre Anschlussfinanzierung in der Uckermark, noch bevor Ihre aktuelle Zinsbindung endet.
Mit dem jetzt abgeschlossenen Forward-Darlehen wird dann die Restschuld Ihres laufenden Darlehens zum Ende der Zinsbindung abgelöst und Sie bedienen ab diesem Zeitpunkt das Forward-Darlehen. Bis zur Auszahlung des Forward-Darlehens fallen keine Raten für dieses an – Sie zahlen weiterhin Ihre gewohnten Raten wie bisher.
Wie funktioniert ein Forward-Darlehen?
Ein Forward-Darlehen ist ein Instrument, das ausschließlich für die Anschlussfinanzierung bestimmt ist. Sie können es bis zu 60 Monate vor dem Ende Ihrer aktuellen Sollzinsbindung vereinbaren. Der entscheidende Vorteil für Hausbesitzer in der Uckermark ist die Planungssicherheit: Sie wissen schon heute exakt, zu welchen Konditionen Sie Ihre Immobilie weiterfinanzieren und wie hoch Ihre künftige monatliche Belastung sein wird. Das ist gerade für Familien und Eigenheimer in der Uckermark ein großer Vorteil, da die Haushaltskalkulation langfristig stabil bleibt.

Unmittelbar nach dem Ende der Sollzinsbindung Ihres bestehenden Baufinanzierungsdarlehens wird dieses durch das Forward-Darlehen abgelöst. Ab dem Auszahlungszeitpunkt lauft Ihr Forward-Darlehen als reguläres Baufinanzierungsdarlehen, für das Sie die zuvor vereinbarten Raten zahlen.
Gibt es auch Nachteile beim Forward-Darlehen?
Die Möglichkeit, den aktuellen Zinssatz für die Zukunft zu sichern, lassen sich die Banken durch einen Zinsaufschlag bezahlen. Dieser sogenannte Forward-Zuschlag liegt üblicherweise zwischen 0,01 und 0,02 Prozent pro Monat der Vorlaufzeit (Forward-Periode). Je länger der Zeitraum zwischen Abschluss und Auszahlung ist, desto höher fällt dieser Aufschlag aus.

Ein weiteres Risiko bergen Forward-Darlehen, das unter der Prämisse „Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten“ bezeichnet werden kann. Sollte trotz der Erwartung steigender Zinsen, die zum Auszahlungszeitpunkt des Forward-Darlehens aktuellen Zinsen niedriger sein, als die im Forward-Darlehen vereinbarten Zinsen, sind Sie verpflichtet, diesen Vertrag einzuhalten. Das heißt Sie können auf das Forward-Darlehen dann nur gegen Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung verzichten. Das gleiche gilt auch, sollte sich seit Abschluss des Forward-Darlehens Ihre Lebenssituation zum Beispiel durch Scheidung oder Arbeitslosigkeit ändern.
Grundsätzlich lohnt sich ein Forward-Darlehen dann, wenn übereinstimmende Zinsprognosen einen Anstieg der Zinsen bis zum Ende Ihrer Zinsbindung erwarten lassen.
Vorteile
- Zinsen bis zu 60 Monate im Voraus sichern
- Keine Bereitstellungszinsen
- Planungssicherheit, da Sie jetzt bereits Ihre zukünftigen Raten kennen
Nachteile
- Verpflichtung zur Abnahme des Forward-Darlehens
- Zusätzliche Kosten durch einen Forward-Zuschlag (Zinsaufschlag)
Zu welchen Zeitpunkt kann ich ein Forward-Darlehen abschließen?
Da ein Forward-Darlehen ausschließlich eine besondere Form der Anschlussfinanzierung ist, kann es nur zur Ablösung Ihrer Baufinanzierung dienen. Es ist also leider nicht möglich, sich durch ein Forward-Darlehen den Traum von einer eigenen Immobilie in drei oder vier Jahren als Baufinanzierung zu erfüllen.

Ein Forward-Darlehen lässt sich grundsätzlich bis zu fünf Jahre vor Ablauf der Zinsbindung Ihrer aktuellen Baufinanzierung abschließen. Der Mindestzeitraum beläuft sich auf 12 Monate. Diesen Zeitraum – also die Zeit zwischen dem Abschluss des Forward-Darlehens und dessen Auszahlung zur Ablösung des derzeitigen Baufinanzierungsdarlehens – nennt sich Forward-Periode.

Sind mit einem Forward-Darlehen Kosten für mich verbunden?
Wie bei einer klassischen Umschuldung müssen meistens die Grundschulden auf die neue Bank übertragen werden oder es müssen neue Grundschulden in das Grundbuch eingetragen und die alten gelöscht werden. Die Höhe der damit verbundenen Kosten, ist davon abhängig, in welcher Form die Besicherung erfolgen soll.
Hinzu kommt der bereits erwähnte Forward-Zuschlag, ein Zinsaufschlag auf den Sollzins. Dieser Aufschlag liegt meist zwischen 0,01 und 0,02 Prozent pro Monat der Forwardzeit. So lassen sich die Banken die Sicherung des aktuellen Zinssatzes für die Zukunft bezahlen. Je länger die Forwardzeit ausfällt, umso höher ist auch der Zinsaufschlag. Im Gegenzug erhalten Sie volle Planungssicherheit für Ihre Anschlussfinanzierung in der Uckermark.
Bin ich an ein Forward-Darlehen gebunden?
Ja. Gemäß dem Grundsatz „Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten“ ist der Abschluss eines Forward-Darlehens rechtsverbindlich und Sie sind nach Ablauf der Forward-Periode verpflichtet, die Darlehensmittel abzunehmen. Sollte trotz der Erwartung steigender Zinsen, die zum Auszahlungszeitpunkt des Forward-Darlehens aktuellen Zinsen niedriger sein, als die im Forward-Darlehen vereinbarten Zinsen, sind Sie verpflichtet, diesen Vertrag einzuhalten. Das heißt Sie können auf das Forward-Darlehen dann nur gegen Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung verzichten.

Forward-Darlehen in der Uckermark – Wir sind für Sie da!
Wir unterstützen Sie gerne bei der Kalkulation und der Suche nach dem optimalen Forward-Darlehen für Ihre Immobilie in der Uckermark. Gemeinsam wägen wir die Chancen und Risiken individuell ab. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Vorschlag an – Ihr persönlicher Berater meldet sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
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